Klassische Geldanlage zum Vermögensaufbau

von Ameln Finanzkonzepte

Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersversorgung

Pflicht der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten umfassend über die betriebliche Altersvorsorge aufzuklären. Hierbei gilt es zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen und verschiedenen Möglichkeiten auf dem Finanzmarkt mit entsprechenden Risiken zu unterscheiden.

Persönliche Belange

Die persönlichen Belange sind in den Mittelpunkt zu rücken und der Arbeitgeber muß sicherstellen, daß alle seine Mitarbeiter entsprechend informiert und beraten werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Ferner ist sicherzustellen, daß alle Betriebsangehörigen gleichbehandelt werden.

Unsere Aufgabe

Viele Arbeitgeber kapitulieren vor diesen Anforderungen. Zum Teil werden auch die betrieblichen Vorteile einer entsprechenden Lösung außer Acht gelassen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, hier als Dienstleister dem Arbeitgeber seine Pflichten vollumfänglich abzunehmen und persönlich und umfassend den Arbeitnehmer zu beraten und zu informieren.

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